Umsatz- oder Versicherungssteuer?

Stolperfalle Garantieerweiterungen

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Garantieerweiterungen sind nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen als Versicherungen zu besteuern. Das könnte weitreichende Folgen für den Vertrieb der Zusatzpakete haben. Doch von Herstellern gibt es kaum Unterstützung.

Garantieerweiterungen und -verlängerungen oder Service-Packs sind ein beliebtes Zusatzgeschäft zum Hardware-Verkauf, sowohl im Consumer-Umfeld als auch beim Geschäftskundensegment. Nun sorgt aber eine Vorgabe des Bundesministeriums für Finanzen für Verunsicherung im Channel. So sollen entgeltliche Garantiezusagen nicht der Umsatz- sondern der Versicherungssteuer unterliegen.

 Kostenpflichtige Garantieleistungen unterliegen ab 1. Januar 2023 der Versicherungssteuer? Wer diese Leistungen vertreibt, sollte sich beim Hersteller und bei seinem Steuerberater vergewissern, wie die Leistungen versteuert werden müssen.
Kostenpflichtige Garantieleistungen unterliegen ab 1. Januar 2023 der Versicherungssteuer? Wer diese Leistungen vertreibt, sollte sich beim Hersteller und bei seinem Steuerberater vergewissern, wie die Leistungen versteuert werden müssen.

Diese Regelung soll nun zum Jahresbeginn am 01. Januar 2023 umgesetzt werden, doch über die genaue Auslegung der Vorgaben herrscht Verwirrung. Auslöser der derzeit herrschenden Unsicherheit ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. November 2018, dass die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung ist. Demnach liege eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungssteuergesetzes vor.

In einem Schreiben vom 11. Mai 2021 an die obersten Finanzbehörden der Länder weist das Bundesministerium der Finanzen nochmals auf die versicherungsteuerrechtliche Konsequenzen hin. In einem weiteren Schreiben vom 18. Juni 2021 wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, "dass die steuerlichen Grundsätze zu Garantiezusagen branchenunabhängig Geltung beanspruchen und daher über die Anwendung im Kfz-Bereich und für Kfz-Händler hinausgehen".

IT-Händler als Versicherungsvermittler

Nun herrscht auch in der IT-Branche Unsicherheit, wie man mit Garantieerweiterungen verfahren muss. So waren die Erweiterungspakte, sofern sie mit der Umsatzsteuer belegt waren, auch vorsteuerabzugsberechtigt. Sollten dies Leistungen als Versicherungen deklariert werden, ist das nicht der Fall, denn die Versicherungssteuer kennt keinen Vorsteuerabzug. Dazu kommt, dass sogenannte "Vollwartungsverträge" weiterhin der Umsatzsteuer unterliegen, doch was genau einen Vollwartungsvertrag ausmacht, ist nicht näher ausgeführt.

Erste Finanzexperten spekulieren bereits, ob ein Händler, der nun eine Garantieerweiterung anbietet, die der Versicherungssteuer unterliegt, als Versicherungsverkäufer, -vermittler oder -broker anzusehen ist. Damit würde er womöglich den entsprechenden Aufzeichnungs- und Meldepflichten einer Vermittlertätigkeit unterliegen.

Doch wie sollten Händler nun verfahren, wenn sie ihren Kunden Garantieerweiterungen und Service-Packs anbieten? Die Vorgehensweise der Hersteller, die entsprechende Angebote im Portfolio haben ist völlig unterschiedlich. Zahlreiche PC- und Druckerhersteller wollten sich auf Nachfrage von ChannelPartner überhaupt nicht äußern. Die Reseller werden so von vielen ihrer Zulieferer im Regen stehen gelassen. "Die Hersteller haben diese Thematik schlicht verpennt, und die Händler müssen es jetzt ausbaden", äußert sich ein Vertreter der Distribution gegenüber ChannelPartner. Immerhin ist die Problematik seit spätestens Mitte 2021 bekannt.

Einige Hersteller haben aber reagiert und arbeiten an einer Lösung. So hat Brother zunächst alle kostenpflichtigen Garantieerweiterungen ausgelistet. Auch der Schweinfurter Refurbishing-Spezialist BB-Net hat bis zur Klärung der Sachlage sämtliche Garantieerweiterungen aus dem Programm genommen. Kyocera kündigt in einem Schreiben an die Partner, das ChannelPartner vorliegt, an, "dass alle kostenpflichtigen Kyocera Garantieerweiterungen vom 01.01.2023 bis voraussichtlich einschließlich 31.01.2023 nicht bestellbar sein werden". Man stehe Branchenverbänden und Wirtschaftsprüfern im engen Austausch und arbeite an einer Lösung. Gleichzeitig kündigt der Hersteller eine "Preisanpassung" nach dem 01.02.2023 an. Offiziell wollte Kyocera das aber nicht bestätigen.

Hersteller bewerten die Rechtslage unterschiedlich

Ausführlich äußern sich Lexmark und HP. "Wir bieten ab dem 1. Januar 2023 dem Fachhandel und Endkunden ein neues Portfolio an Nachfolge-Produkten von 'Lexmark Support and Care' an, welches die Vorgaben des BMF erfüllt", verspricht Michael Lang, Geschäftsführer bei Lexmark Deutschland. So soll die neue Angebotspalette ähnlich einem Vollwartungsvertrag die Funktionalität der Druckausgabegeräte während der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit gewähren. Details zu den überarbeiteten Angeboten verspricht Lang Anfang Januar 2023.

HP hat hier eine andere Sicht der Lage und hat keine Anpassung der HP-Care-Packs vorgenommen. Man plane dies auch nicht. "Aus unserer Sicht ist die Erweiterung einer Herstellergarantie in nicht Bestandteil der aktuellen Diskussion", heißt es in einem Statement gegenüber ChannelPartner. Anders sei dies aber bei den Accidental Damage Protecion Paketen (ADP). "Wir planen aktuell, diese Versicherungsleistung künftig in Zusammenarbeit mit einer Versicherung im Rahmen eines Vermittlungsmodells den Partnern für den Vertrieb anzubieten", schreibt HP.

Auch für HP ist die Rechtslage alles andere als eindeutig. "Viele Themen sind nicht final geklärt. Was fehlt, ist zudem eine klare Position für den Channel-Vertrieb. Die aktuellen Diskussionen beziehen sich vor allem auf den direkten Verkauf zwischen zwei Parteien", stellt der Hersteller fest.

Daher sieht sich HP auch nicht in der Lage, den Resellern eine Handlungsempfehlung zu geben. "Eine Bewertung der steuerlichen oder rechtlichen Situation bei den Fachhandelspartnern können und dürfen wir nicht vornehmen. Hierzu müssen sich die Fachhändler an Ihre Steuerberater wenden", lautet das Fazit.

Update vom 22.12.2022

In einem von Guido Eulenpesch, Director Customer Support & Logistics, unterzeichneten Schreiben an die Geschäftspartner hat Brother nun offiziell angekündigt, Garantieerweiterungen ab 2023 nicht mehr anzubieten.

Das Unternehmen verweist stattdessen auf die Nachfolgeprodukte "Full Service Packs", die Anfang des Jahres die Produktpalette wieder vervollständigen sollen. So wolle man den Geschäftspartnern "dennoch für bestmögliche Planbarkeit und Produktabsicherung zur Seite zu stehen".

Brother wird die bisherigen kostenpflichtigen Garantiererweiterungen nicht mehr anbieten. Stattdessen kündigt der Hersteller die Nachfolgeprodukte „Full Service Packs“ an.
Brother wird die bisherigen kostenpflichtigen Garantiererweiterungen nicht mehr anbieten. Stattdessen kündigt der Hersteller die Nachfolgeprodukte „Full Service Packs“ an.

Neben der Absicherung im Falle eines Funktionsverlustes bei Gerätedefekten übernimmt Brother ebenso die herstellerseitigen Wartungen und die damit die einhergehenden Kosten für Verschleißmaterialien und den Arbeitseinsatz. Damit erhöht der Hersteller laut eigenen Angaben "die Grundlage der langfristigen Betriebsbereitschaft, des Werteerhalts und schaffen Sicherheit für einen reibungslosen Einsatz der Geräte".

Die Produkte werden in der neuen Preisliste für Januar 2023 berücksichtigt. Die Verfügbarkeit wird für Ende 01/23 erwartet. Für dringende Bestellungen der Full Service Packs, können die Brother-Ansprechpartner kontaktiert werden.

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