Betroffene wehren sich

Strafanzeigen gegen Abmahn-Systemhaus

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Im Fall der massenhaften Abmahnungen wegen fehlender Facebook-Impressen haben nun mehrere Betroffene Strafanzeige gegen die Geschäftsführer des abmahnenden Systemhauses Binary Services GmbH und dessen Rechtsanwalt gestellt.
Die von Binary Services losgetretene Abmahnlawine könnte nun die Initiatoren selbst mit sich reißen.
Die von Binary Services losgetretene Abmahnlawine könnte nun die Initiatoren selbst mit sich reißen.
Foto: Christian Toepfer

Im Fall der massenhaften Abmahnungen wegen fehlender Facebook-Impressen haben nun mehrere Betroffene bei der Staatsanwalt Regensburg Strafanzeige gegen die Geschäftsführer des abmahnenden Systemhauses Binary Services GmbH, Florian Blischke und Marco Hahn, sowie gegen den Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert gestellt.

Es geht darum, ob die durch Binary Services losgetretene Abmahnlawine nur zur Bereicherung der Initiatoren initiiert wurde. In diesem Fall könnte das als gewerbsmäßiger Betrug gewertet werden.

Wie Rechtsanwalt Niklas Plutte, der einige der Abgemahnten vertritt, in seinem Blog unter www.ra-plutte.de berichtet, müsse nun abgewartet werden, ob die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht bejaht und Ermittlungen aufnimmt. "Dieser setzt voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen (vgl. § 152 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 160 Abs. 1 StPO). Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte wiederum sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht. Soweit dies aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Fall ist, ist sie verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen und den Sachverhalt zu erforschen", schreibt der Rechtsanwalt.

Schon 174 Fälle bekannt

Plutte hat in seinem Blog auch eine Liste von Betroffenen zusammengetragen, die immer umfangreicher wird. Mittlerweile sind 174 Abmahnungen bekannt. Die tatsächliche Anzahl dürfte indes wesentlich höher sein, so könnte der Portoaufdruck auf den Abmahnungen ein Indiz dafür sein. Zudem laufen nun negative Feststellungsklagen gegen die Abmahner.

Unterdessen scheinen sich die Verantwortlichen der Binary Services GmbH erst einmal aus ihren Räumlichkeiten in Regenstauf zurückgezogen zu haben. Wie Abmahnopfer berichten, sei an der Tür der Geschäftsräume nur ein Schild mit der Aufschrift "Geschlossen" zu sehen. Im Inneren sei keinerlei Geschäftstätigkeit erkennbar. Zudem ist die Homepage der Binary Services GmbH seit einigen Tagen nicht mehr erreichbar – vermutlich, weil das Systemhaus Binary GmbH & Co. KG aus Essen eine einstweilige Verfügung wegen Verwechslungsgefahr veranlasst hat.

Aus diesem Anlass führen wir derzeit auch eine Umfrage zu Abmahnwellen durch. Bitte beteiligen Sie sich an der Abstimmung! (awe)

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