Anspruch auf Beseitigung

Streit um Baumwurzeln

23.02.2011
Wenn Baumwurzeln in das Nachbargrundstück wuchern, kann der Nachbar das Fällen verlangen.
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Der Nachbar hat einen Anspruch darauf, dass vom Nachbargrundstück keine Baumwurzeln in seinen Rasen dringen, sofern dieser dadurch in großem Maße durchwuchert wird

Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein" der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf das am 19. Juli 2010 veröffentlichte Urteil des Amtsgerichts (AG) München vom 12.02.2010, Az.: 121 C 15076/09, rechtskräftig.

An der Grenze zweier Grundstücke standen auf der einen Seite vier Bäume, deren Wurzeln auf das andere Grundstück eindrangen und den Rasen durchwucherten. Alle vier Bäume waren auch nicht mehr im besten Zustand, allerdings hatte die Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks dies bisher hingenommen und eine Beseitigung nicht verlangt. Nunmehr wurde es ihr aber zu viel.

Der Rasen sei so beeinträchtigt, dass sie ihn auch nicht mehr pflegen könne, wandte sie sich an die Nachbarn und bat um Abhilfe. Diese weigerten sich jedoch. Ein Abschneiden der Wurzeln würde zur Fällung der Bäume führen und sei unbillig. Schließlich sei der Anspruch auf Fällung verjährt, die Bäume seien schon fast 20 Jahre alt. Die Beseitigung sei auch viel zu teuer.

Nach dem ein Schlichtungsversuch scheiterte, erhob die Eigentümerin des beschädigten Rasens Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihr Recht, so Klarmann.

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Rasens durch die Wurzeln der Bäume des Nachbargrundstücks liege vor. Dieser sei in großem Maße durchwuchert. Teilweise ragten die Wurzeln über die Oberfläche des Rasens hinaus. Eine sachgerechte Pflege und ein ungestörtes Wachstum seien nicht mehr möglich.

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