Persönliche Steueridentifikation

TIN - ein lebenslanger Begleiter

02.10.2008

• Die bundeseinheitliche TIN kann zu einer einfacheren Zuordnung der Steuerdaten und somit zu einer schnelleren Bearbeitung durch die Finanzämter sorgen. Laut Arag-Experten sollen mit ihr auch der Sozialleistungsmissbrauch und der Steuerbetrug wirksamer als bisher bekämpft werden. Deutsche Anleger, die ihr Geld im Ausland deponiert haben, müssen ihre TIN bei Zuteilung ihren ausländischen Kontoverbindungen nachmelden.

Wichtig für Senioren

Die Arag-Experten weisen alle Senioren darauf hin, dass schon seit 2005 alle Rentenkassen, Versorgungswerke und Lebensversicherungen die ausgezahlten Beträge an der Fiskus melden müssen. Mit der TIN sind die Finanzbehörden in der Lage, noch nicht erfasste steuerpflichtige Rentner zur Abgabe einer Erklärung für 2005 bis 2008 aufzufordern. Nachzahlungen sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft bis hin zur Einleistung eines Strafverfahrens könnten die Folge sein. (oe)

Quelle: www.arag.de

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