Wichtig für Geschäftsreisende

Tipps zum Umgang mit Fahrgastrechten

03.01.2012

Flugreisen

Flugannullierungen und -verspätungen betreffen Geschäftsreisende ebenso wie Urlauber. Nach der EU-Verordnung 261/2004 stehen Betroffenen bei einer Abflugverspätung ab zwei Stunden die Verpflegung und mindestens zwei kostenfreie Telefonate zu. Verzögern sich Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden müssen die Fluggesellschaften nach Entfernung gestaffelte Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro leisten. Im Fall von Flugannullierungen ist die Airline dazu verpflichtet, zusätzlich den gesamten Ticketpreis zurückzuerstatten, wenn vom Angebot zur Ersatzbeförderung Abstand genommen wurde. Viele Fluggesellschaften weigern sich jedoch die Entschädigungsleistungen auszuzahlen. flightright unterstützt Betroffene in solchen Fällen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Wenn nötig, übernimmt flightright auch das gerichtliche Verfahren gegen die Airlines durch und erhält dafür nur im Erfolgsfall eine prozentuale Beteiligung an der Entschädigungssumme.

Busreisen

Viele Touristen bereisen ihre Urlaubsziele gern mit dem Bus. Technische Defekte oder Fehlplanungen können auch für Beförderungsausfall und -verzögerung sorgen. Eine einheitliche Regelung für Entschädigungen bei solchen Problemen gibt es bislang nicht. Betroffene sind meist auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Das ändert sich ab März 2013 per EU-Verordnung. Diese sichert Busreisenden fortan ähnliche Rechte wie Bahnreisenden zu. Danach sollen zukünftig bei Verspätungen von mindestens zwei Stunden oder Totalausfall eine alternative Reisemöglichkeit gestellt oder das Ticket zu 100% erstattet werden. Zusätzlich gibt es Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50% des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten. Außerdem sollen Reisenden bei Verpassen des Anschlusses bis zu zwei Hotelübernachtungen im Wert von 80 Euro gestellt werden. Diese Regelungen gelten ausschließlich für Fernreisen innerhalb der EU ab 250 km.

Schiffsreisen

Auch bei Schiffsreisen erwartet Betroffene ab Dezember 2012 eine einheitliche EU-Regelung der Fahrgastrechte. Bei Verspätungen ab 90 Minuten erhalten Fahrgäste eine finanzielle Entschädigung je nach Dauer der Fahrt und Länge der Verspätung in Höhe von 25% bis 50% des Fahrpreises. Es können aber auch eine alternative Beförderung oder Übernachtungen bis zu drei Nächten in Anspruch genommen werden. Boots- und Schiffsunternehmen, die nicht mehr als zwölf Passagiere auf einmal befördern können, sind von diesen Regelungen allerdings ausgenommen.

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