Wichtig für Geschäftsreisende

Tipps zum Umgang mit Fahrgastrechten

03.01.2012

Fünf Tipps:

1. Sammeln Sie alle Belege und Fahrkarten.

2. Lassen Sie sich die Verspätungen oder Ausfälle vom Service-Personal auf der Originalfahrkarte bestätigen.

3. Schicken Sie keine Originaldokumente an das Unternehmen, sie könnten auf dem Postweg verloren gehen.

4. Beachten Sie die Einreichungsfristen, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

5. Höhere Gewalt (wie z. B. Naturkatastrophen) kann den Anspruch auf Entschädigung gegebenenfalls ausschließen.

flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu.
Weitere Informationen auf www.flightright.de. (oe)

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