Chancen für E-Commerce-Anbieter

Transparenz im Netz als Vorteil nutzen

02.08.2012
Ein neues Gesetz soll betrügerische Geschäfte mit Abofallen im Internet eindämmen. Einen garantierten Schutz gibt es aber nicht. Experten raten daher weiter zu Vorsicht beim Umgang mit Kontakt- und Zahlungsdaten.

Ein neues Gesetz soll betrügerische Geschäfte mit Abofallen im Internet eindämmen. Einen garantierten Schutz gibt es aber nicht. Experten raten daher weiter zu Vorsicht beim Umgang mit Kontakt- und Zahlungsdaten.

Shops und Abo-Dienste im Internet müssen ihren Kunden ab sofort mit einer Schaltfläche deutlich machen, wenn sie kostenpflichtige Dienste oder Produkte bestellen. Das entsprechende "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" trat am Mittwoch in Kraft. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) rief die Internet-Branche dazu auf, die jetzt auch gesetzlich geforderte Transparenz im Netz als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. "Durch Kostenfallen ist viel Vertrauen verspielt worden."

"Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen", erklärte die Ministerin. "Der Button macht deutlich: Wenn ich jetzt klicke, kostet es!" Diese Lösung stelle sicher, dass Internetnutzer "nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen", erklärte das Ministerium.

Der Branchenverband Bitkom rief Internet-Nutzer dazu auf, auch mit der neuen Gesetzeslage bei Online-Transaktionen immer vorsichtig zu sein. "Das neue Gesetz gegen Kostenfallen im Web bringt mehr Klarheit und verringert die Risiken, kann aber keinen absoluten Schutz vor Betrug bieten", betonte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Wer mit betrügerischer Absicht oder krimineller Energie im Internet Geschäfte machen wolle, werde sich von dem Gesetz wenig beeindrucken lassen. Zusätzliche Risiken gingen von unseriösen Anbietern im Ausland aus. Der Verbandsgeschäftsführer empfahl: "Am besten beugt man vor, indem man ohne triftigen Grund keine Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt, dubiose Angebote grundsätzlich meidet und das Kleingedruckte liest." (dpa/rw)

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