Jahresabschluss

Übertreiben Sie's nicht mit der Offenlegung

12.02.2009

1. Vorgaben klären: Nicht jedes Unternehmen unterliegt den gleichen Publizitätspflichten. Für Kapital- und Personengesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter bestehen je nach Größe ganz unterschiedliche Anforderungen. Es gilt, die Einstufungskriterien zu prüfen und die geplante Erhöhung der Grenzwerte ggf. schon für 2008 zu berücksichtigen.

2. Offenlegung optimieren: Es ist sinnvoll, die eigenen Kennzahlen hinsichtlich ihrer Aussagekraft für Markt und Wettbewerb zu überprüfen und bilanzpolitisch gezielt gegenzusteuern. Häufig bestehen noch Gestaltungsspielräume durch Aufsplitterungen in kleine Gesellschaften oder in Form eines zusammenfassend darstellenden Konzernabschlusses.

3. Schnellschüsse vermeiden: Der Gesetzgeber mahnt mit Sechswochenfrist und droht mit hohen Bußgeldern. Vorschnelle Reaktionen können mehr schaden als nutzen. Zu weit reichende Informationen können die eigene Marktsituation schwächen. Es empfiehlt sich, in Koordination mit Fachberatern zu agieren und tragfähige Lösungskonzepte zu erarbeiten. (oe)

Weitere Informationen:

DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Godesberger Allee 125-127, 53175 Bonn, Tel.: 0228 81000-0, E-Mail: info@dhpg.de, Internet: www.dhpg.de

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