Neue strafrechtliche Risiken vermeiden

Umsatzsteuer und Selbstanzeige

09.09.2011

Änderungen bei der Selbstanzeige durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Das am 03.05.2011 in Kraft getretene Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hat die Selbstanzeigemöglichkeiten erschwert. Kern des Gesetzes ist die Abschaffung der Teilselbstanzeige. Eine Selbstanzeige ist danach ausschließlich wirksam, wenn nicht nur alle strafrechtlich relevanten Vorwürfe betreffend der zu berichtigenden Erklärung bereinigt werden, sondern es wird darüber hinaus verlangt, dass auch alle unrichtigen Vorjahreserklärungen derselben Steuerart, soweit sie noch nicht strafrechtlich verjährt sind, berichtigt werden!

Die Verjährung beträgt regelmäßig 5, in besonders schweren Fällen (ab 50.000 € Verkürzung) sogar zehn Jahre.

Fehlt ein Sachverhalt, ist die Selbstanzeige wirkungslos

Wenn der Steuerpflichtige auch in den Vorjahren Sachverhalte (bedingt vorsätzlich) falsch deklariert hat (etwa Zinsen aus Auslandskonto; Mieteinkünfte aus verheimlichter Einliegerwohnung; falsche Entfernungsangabe Wohnung-Arbeitsstätte etc.) müssen zur Wirksamkeit der Selbstanzeige alle noch nicht verjährten Vorjahre berichtigt werden. Fehlt auch nur für einen Veranlagungszeitraum ein Sachverhalt in der Nacherklärung, riskiert der Steuerpflichtige die Unwirksamkeit der Selbstanzeige insgesamt.

Wie bisher ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen, wenn die Tat entdeckt ist, § 370 Abs. 2 Nr. 2 AO). Streitig ist, wie sich die o.g. Erweiterung der Berichtigungsobliegenheit auf den Sperrgrund der Tatentdeckung auswirkt.

Nach der umstrittenen Auffassung der Finanzverwaltung (FM NRW vom 5.5.11 -S 0702-8-V A l- und OFD Nds. vom 9.6.11 ~S 0702-30-St 131) genügt es für den Sperrgrund der Tatentdeckung, wenn von mehreren offenbarten Taten im Zeitpunkt der Einreichung der Selbstanzeige eine Tat bereits entdeckt war. In diesem Fall wird die Strafaufhebung insgesamt versagt.

Beispiel: S erklärte in seinen ESt-Erklärungen 04-10 zu Unrecht Kosten doppelter Haushaltsführung für eine Wohnung (Miete), die er von seinen Eltern unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommt. Das Finanzamt erfährt nachträglich, dass S im VZ 10 für die Zweitwohnung gar keine Miete bezahlen musste. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist mit Entdeckung der Hinterziehung betreffend 10 die Selbstanzeige auch für die noch nicht verjährten Hinterziehungen der Jahre 04 - 09 ausgeschlossen.

Zur Startseite