Unfallversicherung muss zahlen

Unfall oder Selbstverstümmelung?

09.01.2012

Extrem unwahrscheinliches Ereignis

Der Eintritt eines Unfalls mit dem Verlust eines Fingergliedes ist schon für sich genommen ein extrem unwahrscheinliches Ereignis, von dem die allermeisten Menschen zeitlebens verschont bleiben. Die zeitliche Nähe des Abschlusses des Versicherungsvertrages zum Schaden vermag deshalb die Lage nicht mehr viel unwahrscheinlicher zu machen als sie ohnehin schon ist.

Die mangelnde Erinnerung der Zeugen an den Unfall kann auch darauf beruhen, dass sich der Unfall so schnell und überraschend zugetragen hat, dass die Zeugen dessen Einzelheiten überhaupt nicht haben registrieren können. Es ist durchaus nicht abwegig, dass jemand, dem ein Fingerglied abgeschnitten wird, dies im Schock der ersten Momente nicht bemerkt. Bei der ländlichen Lage des Ferienhauses ist es auch nicht so verwunderlich, dass der Daumen nach Rückkehr aus dem Krankenhaus nicht mehr aufzufinden war."
Klarmann empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen auf jeden Fall rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und DASV-Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein", c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de

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