Auffahren führt zu Alleinhaftung

Unfall provoziert – kein Schadensersatz

13.06.2013

Erwerb - Vorunfall - Weiterveräußerung

Typisch für manipulierte Unfalls sei zudem, dass der Kläger sein Fahrzeug wenige Monate vor dem Unfall erworben, mit ihm bereits einen Vorunfall erlitten und es dann nach dem Unfall weiterveräußert habe.

Weitere Details des Unfallhergangs ließen ebenfalls einen manipulierten Unfall erkennen. Er sei bei Dunkelheit geschehen und habe sich aufgrund eines Bremsmanövers vor einer für den Fahrzeugverkehr Grünlicht zeigenden Fußgängerampel ereignet. Hinzu komme, dass der Kläger am Unfallort, vor dem Landgericht und vor dem Senat den Unfallhergang jeweils unterschiedlich dargestellt habe. Seinen insoweit gemachten Angaben sei nicht zu folgen, weil sie widersprüchlich und teilweise nicht nachvollziehbar seien. Sie würden zudem durch die Aussagen der beklagten Autofahrerin und eines Zeugen widerlegt. Der Zeuge sei als Radfahrer auf die für ihn Rotlicht zeigende Fußgängerampel zugerollt und habe bestätigt, dass der Kläger plötzlich und grundlos vor der für den Fahrzeugverkehr Grünlicht zeigenden Ampel gebremst habe.

Schlemm empfiehlt, die Entscheidung zu beachten und in derartigen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Romanus Schlemm, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, Frankfurter Str. 28, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032/9345-21, E-Mail: Schlemm@anwaltshaus-bad-nauheim.de, Internet: www.anwaltshaus-bad-nauheim.de

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