Unfallkosten: Gesetzgeber streicht Werbungskostenabzug

21.03.2007
Bund der Steuerzahler Hessen: Kosten eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit stellen keine Werbungskosten mehr dar.

Schlechte Nachrichten für alle, die auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall haben. Mit der Neuregelung der Entfernungspauschale hat der Gesetzgeber auch die bislang bestehende Möglichkeit, Aufwendungen für Autounfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abzuziehen, zum 1. Januar 2007 abgeschafft, und zwar auch für diejenigen, deren Wohnung weiter als 20 km von der Arbeitsstätte entfernt liegt. Die Unfallkosten können daher generell steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Hessen hin.

Mit der Streichung der Entfernungspauschale hat der Gesetzgeber bekanntlich die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Privatsphäre zugeordnet, behandelt diese also nicht mehr als beruflich veranlasst. Folglich können die Aufwendung für die ersten 20 km der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden. Lediglich für sog. Fernpendler besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen ab dem 21. Kilometer in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer wie Werbungskosten abzuziehen.

Zur Startseite