Unfallkosten: Gesetzgeber streicht Werbungskostenabzug

21.03.2007

Die Neuregelung ist nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler verfassungsrechtlich bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich im Beschluss vom 4. Dezember 2002 ausdrücklich festgestellt, dass es "traditioneller Teil der Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts sei, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen". Die Gesetzesänderung verstößt somit nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler gegen das sog. Nettoprinzip, wonach mit Erwerbseinkommen in Zusammenhang stehende Aufwendungen auch steuerlich abziehbar sein müssen. Der Bund der Steuerzahler hat gegen die Neuregelung ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern angestrengt (Az.: 1 K 497/063).

Betroffenen rät der Bund der Steuerzahler daher, alle Belege über die durch den Unfall verursachten Aufwendungen aufzubewahren und mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 einzureichen und gegen ablehnende Entscheidungen der Finanzämter Einspruch einzulegen, um die Verfahren bis zur Entscheidung des Musterverfahrens offen zu halten. (mf)

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