Vertragsrecht

Unterschrift auf Tablet-PC ist rechtswirksam

28.08.2012

SignPads und "Geprüfte Apps"

Es hat sich ein Vorgehen eingebürgert, das Juristen als "gewillkürte Schriftform" bezeichnen: Die Vertragspartner unterschreiben auf Papier, um eine Einigung besser dokumentieren zu können. Die Unterschrift dient als Beweismittel, falls es über den Inhalt des Dokumentes und daraus resultierenden Verpflichtungen zum Streit kommen sollte.

Heutzutage wird dabei immer öfter auf Papier verzichtet, so befinden sich beispielsweise an den Kassen im Einzelhandel SignPads, unter anderem in Telekommunikations-Shops.

Die "gewillkürte Schriftform" wird durch ein "funktionsäquivalentes Surrogat" ersetzt, das die Authentizität von Dokumenten in elektronischer Form vergleichbar wie auf Papier gewährleistet: Die Unterschrift wird während des Unterschreibens auf einem Tablet erfasst. Dabei werden auch die biometrischen Daten aufgenommen wie beispielsweise die Schreibgeschwindigkeit. Zahlreiche Geräte ermöglichen auch die Aufzeichung der besonders charakteristischen individuellen Stufen des Schreibdrucks. Anschließend wird dieser Datensatz im elektronischen Dokument verschlüsselt gespeichert. Die Datei erhält abschließend einen Zeistempel und einen speziellen Prüfwert. So lassen sich eventuelle Manipulationen nach dem Unterzeichnen aufdecken.

Die Sicherheit solcher Verfahren für die elektronische Unterschrift wird unter anderem vom TÜV Saarland überprüft. Seit 2010 tragen Softpro-Lösungen für die elektronische Unterschrift die Auszeichnung als "Geprüfte Software". Im März 2012 hat der TÜV Saarland mit SignDoc Mobile die erste Anwendung für iPads und Android-Tablets als "Geprüfte App" zertifiziert.

Unterschriftsdaten, die mit diesen Verfahren aufgenommen werden, können im Bedarfsfall durch Schriftsachverständige überprüft werden. Sofern Referenzunterschriften in einer Datenbank zur Verfügung stehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine automatische Prüfung per Software in einen Workflow integriert werden, beispielsweise vor der Auslösung nachgelagerter Prozesse oder der Archivierung signierter Dokumente. (bz)

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