Update Typhoon-Streit: "Mit dem Rücken zur Wand"

31.08.2007

Zum Beispiel seien mit deutschen Zeichensätzen bestellte und ausgewiesene Tastaturen in anderen europäischen Versionen angeliefert worden. Als A-Ware deklarierte MP3-Player entpuppten sich als C-Ware, sprich ungeprüfte Kundenrücksendungen, und Platinen waren lose verpackt, was laut Rechnung von COS ebenfalls nicht so vereinbart gewesen sein soll, klagt der Betroffene weiter.

Wie er sagt, seien ihm bisher 80 Prozent der Waren geliefert worden, wobei aber nur eine Position im Wert von 70.000 Euro zu 25 Prozent "in Ordnung" war, so der Händler. Er habe Rechnungskopien von COS, die ganz klar auswiesen, ob es sich um A-, B- oder C-Ware handele. Zu seinen Kunden, an die der Wiederverkäufer die Ware direkt weitervermittelt hat, gehört übrigens auch ein namhafter deutscher Hersteller.

Obwohl der Händler nach wie vor "einen Draht" zu COS haben will, habe die Kommunikation nicht gestimmt. Versprechen über Rückvergütungen seien bis heute nicht eingelöst worden. Anders als von Martini dargestellt, schließe der Wegfall der Garantie bei Retourware gegen drei Prozent Nachlass auch die Gewährleistung aus, so der Hauptgeschädigte. Ein klärendes Gespräch mit COS-Chef Michael Krings habe nichts gebracht.

Stattdessen wurde ihm gesagt, dass die von Orleando vorgebrachte Abtretungserklärung noch von den Anwälten geprüft werden müsse. Derweil müsse sich der Händler mit Schadensansprüchen und dergleichen an den Koblenzer Verwerter wenden. Der Schaden für den Händler belaufe sich auf rund zwei Drittel des bezahlten Warenwerts, was für ihn schon existenzbedrohend sei.

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