Urlaub: Mindestens vier freie Wochen

19.07.2006

Was aber, wenn der Chef sich querstellt? Auf keinen Fall den Urlaub eigenmächtig antreten. Besser nachverhandeln oder den Betriebsrat einschalten. Letzte Möglichkeit: Den Urlaubsanspruch arbeitsgerichtlich durchsetzen. Dadurch wird das Betriebsklima natürlich nicht besser.

Einmal genehmigter Urlaub darf übrigens nur dann kurzfristig verweigert werden, wenn neue dringende Gründe vorliegen. Neben den Stornokosten für die bereits gebuchte Reise muss die Firma dann auch Mehrkosten für eine Ersatzreise übernehmen. Quelle: www.moneytimes.de (mf)

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