Gewerbe- und Arbeitsrecht

Urteils-Ticker für Händler

14.02.2008
Hier finden Sie einen aktuellen Überblick der wichtigsten Urteile für Gewerbetreibende.

Zweifelhafte Eintragungen in Gewerbedateien
Wer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen über Eintragungen in Gewerbedateien entscheidende Hinweise an Stellen versteckt, wo diese nicht zu erwarten sind, nimmt beim Leser den Irrtum jedenfalls billigend in Kauf und handelt mit Täuschungswillen. Wer sich daher vertraglich an solche Gewerberegister bindet, kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Landgericht Regensburg, Az.: 2 S 36/07

Mietzahlungsumstellung schriftlich vereinbaren
Wesentliche Abreden zwischen Vermieter und Mieter müssen schriftlich abgeschlossen werden, damit diese auch wirksam sind. Hierzu zählt zum Beispiel auch die Zahlungsmodalität der Miete. Stellen die Mietvertragsparteien die Zahlung der Miete von der quartalsweisen zur monatlichen um, so muss auch diese Zahlungsmodalität zur Wirksamkeit schriftlich fixiert werden. Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 198/05

Heizkostenabrechnung nach Fläche
Kann eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten, gleich aus welchem Grund, nicht erstellt werden, kommt nur eine Abrechnung im Verhältnis der Wohn- beziehungsweise Nutzfläche in Betracht. Der Mieter ist in einem solchen Fall allerdings berechtigt, die so ermittelten Heizkosten pauschal um 15 Prozent zu kürzen. Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 261/06

Gewerbe im Wohnungseigentum
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in Eigentumswohnungen, die zu Wohnzwecken und zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit bestimmt sind, nicht störende Tätigkeiten wie beispielsweise Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Architekten- oder Maklerbüros zulässig sind. Unter solchen Umständen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht jede gewerbliche Tätigkeit untersagen. Abzustellen ist darauf, ob die Ausübung des Gewerbes eine wesentlich höhere Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer zur Folge hat, als in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen. Dies hat das Gericht für den gewerblichen Einsatz von Digital-Druckern verneint und hat eine solche "Digital-Druckerei" in der Eigentumswohnung zugelassen. Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 3 Wx 40/07

Zur Startseite