Neues aus der Rechtsprechung

Urteilsticker Oktober

01.10.2008

Sparbuch, Beweislast für Auszahlung

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle schließlich ging es darum, wer die Auszahlung von einem Sparbuch zu beweisen hat (Urteil vom 18.062008, Az.: 3 U 39/08):

Die Bank hat zu beweisen, dass sie ein Sparguthaben an den Gläubiger ausgezahlt hat. Bankinterne Unterlagen sowie der bloße Zeitablauf seit Ausgabe des Sparbuchs oder seit der letzten Eintragung darin rechtfertigen für sich genommen keine Beweislastumkehr zugunsten der Bank.

Die Urteile wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Henn, Schriftleiter der mittelstandsdepesche und Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V., www.mittelstands-anwaelte.de, DASV Mittelstandsdepesche 07-2008

Kontakt über Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll., Theodor-Heuss-Straße 11, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, Fax: 0711 305893-11, E-Mail: henn@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de

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