Landgericht München

usedSoft darf mit Microsoft-Software handeln

14.05.2008

Bisher hatte die Firma Microsoft immer wieder versucht, den Handel mit gebrauchter Software "zu kriminalisieren", wie Schneider meint. Dazu hatte sich Microsoft auf den laufenden Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft berufen. Darin hatte das Landgericht München - in einem noch nicht rechtskräftigen - Urteil entschieden, online übertragene Oracle-Software dürfe nicht weiterverkauft werden. Microsoft hatte seitdem immer wieder behauptet, dieses Urteil gelte auch für Microsoft-Lizenzen. Und dies, obwohl führende Rechtswissenschaftler dieser Argumentation stets massiv widersprochen hatten.

Das Landgericht München wies nun ausdrücklich darauf hin, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien: "Vorliegend wurde jedoch unstreitig - anders als in dem vom Landgericht München I entschiedenen Fall - keine per Download über das Internet zur Verfügung gestellte Software verkauft. Die Klägerin hat vielmehr an die Beklagte Microsoft-Software verkauft, die von der Firma Microsoft als Volumenlizenz mit Masterkopie zur Verfügung gestellt wurde."

Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung zudem, dass Microsoft von der Lizenzübertragung an den beklagten Händler zwar offensichtlich Kenntnis hatte, aber darauf verzichtete, wegen Urheberrechtsverletzung zu klagen. So heißt es auf Seite 9 des Urteils: "Aus dem Vortrag der Beklagten (...) ergibt sich außerdem, dass die Firma Microsoft weder gegenüber der Beklagten noch gegenüber den Endkunden der Beklagten Verletzungen ihres Urheberrechts geltend macht, obwohl die Beklagte, jedenfalls nach ihrem eigenen Vortrag, mit der Firma Microsoft in Kontakt getreten ist."

"Hier zeigt sich erneut, dass Microsoft insgeheim offenbar selbst davon ausgeht, dass der Software-Gebrauchthandel absolut legal ist", betonte Peter Schneider. "Stattdessen hat sich der Monopolist darauf verlegt, seine Kunden massiv einzuschüchtern. Damit ist aber jetzt endgültig Schluss."

Dem Urteil liegt eine Klage des führenden europäischen Gebrauchtsoftware-Händlers usedSoft gegen ein IT-Unternehmen zugrunde. Das beklagte Unternehmen hatte gebrauchte Microsoft-Lizenzen bei usedSoft erworben, nach Lieferung jedoch die Zahlung verweigert. Als Grund schob das Unternehmen Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit vor, weil die gekaufte Software aus aufgesplitteten Volumenlizenzen stammte. Das Landgericht München hat das beklagte Unternehmen nun dazu verurteilt, den vereinbarten Kaufpreis in voller Höhe zu zahlen. (mf)

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