Ärger für chinesischen Online-Marktplatz

Verbraucherzentrale mahnt Temu ab

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Der chinesische Online-Marktplatz Temu steht seit einiger Zeit in der Kritik – zum Beispiel, weil er sich bei Geschäften mit deutschen Verbrauchern nicht an deutsche und europäische Gesetze hält. Jetzt hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konkrete Maßnahmen eingeleitet.
Die Kritik an Temu wird seit einigen Monatne lauter. Jetzt hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konkrete Maßnhamen ergriffen.
Die Kritik an Temu wird seit einigen Monatne lauter. Jetzt hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konkrete Maßnhamen ergriffen.
Foto: Tada Images - shutterstock.com

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Temu abgemahnt. Zuvor stellten die Verbraucherschützer auf dem Online-Marktplatz mehrere Verstöße mit chinesischen Produkten fest. Laut vzbv hat die hinter der Plattform stehende Firma Whaleco Technology Limited zwar auf die Abmahnung reagiert, jedoch keine Unterlassungserklärung abgegeben. Der vzbv denke daher darüber nach, eine Klage gegen Temu anzustrengen.

An die in Deutschland und der Europäischen Union geltenden Gesetze zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern müssten sich alle Unternehmen halten, betont vzbv-Vorständin Ramona Pop. Temu verunsichere und übervorteile Verbraucher jedoch mit "willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs". Vor derartigen Geschäftspraktiken müssten Verbrauchergeschützt werden.

Warum Temu abgemahnt wurde

Der vzbv hat Temu in mehreren Punkten abgemahnt. Unter anderem bemängelten die Verbraucherschützer, dass zwar Rabatte von beispielweise 70 Prozent ausgewiesen würden, aber keine Informationen zu den Referenzpreisen erteilt würden. Auch die Behauptung, dass sich der CO2-Fußabdruck verringere, wenn Waren nicht nach Hause, sondern zu einer Abholstelle geliefert werden, halten die Verbraucherschützer angesichts der langen Wegstrecke bei der Zustellung für fragwürdig.

"Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher und Verbraucherinnen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
"Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher und Verbraucherinnen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Foto: Dominik Butzmann / vzbv

Manipulative Designs, sogenannte "Dark Patterns", sind laut Digital Services Act der EU seit 17. Februar 2024 verboten. Temu mache davon aber regelmäig Gebrauch. Zum Beispiel sehen Kunden während des Bestellvorgangs auf dem Online-Marktplatz zahlreiche Hinweise, wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb" und "Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…".

Zudem inforiert der Online-Marktplatz aus Sicht des vzbv nur unzureichend darüber, ob und wie die Echtheit von Produktbewertungen gewährleistet wird. Anbieter sind jedoch verpflichtet, Informationen hierzu zur Verfügung zu stellen. Nicht zuletzt vermisst der vzbv auf der Plattform Angaben zur Identität von Produktanbietern.

Empfehlungen der Verbraucherschützer zu Temu und Wish

Generell raten Verbraucherzentralen zu Vorsicht beim Online-Shopping mit Temu zur Vorsicht - übrigens ebenso wie beim Mitbewerber Wish. Eine Falle für Verbraucher seien etwa mögliche Zollgebühren und Steuern. Zwar müsse Temu muss aufgrund der geringen Artikelpreise in vielen Fällen keinen Zoll zahlen, der fällt erst bei einem Sachwert ab 150 Euro an, dennoch könnten Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern anfallen.

Käufer müssen die bereits ab einem Warenwert von 5,26 Euro bezahlen. Zudem kämen Sendungen oft gar nicnt an, sei die Ware beschädigt oder entspreche nicht in Deutschland geltenden Vorgaben - zum Beispiel hinsichtlich der Produktsicherheit.

Handel fordert Politik zum Handeln auf

Für den Handel hatte der Handelsverband Deutschland (HDE) bereits im Februar von der Politik eine härtere Gangart gegenüber chinesischen Billig-Marktplätzen wie Temu gefordert. "Weder der europäische noch der deutsche Gesetzgeber sind in der Lage, ihre Verordnungen und Gesetze gegenüber chinesischen Unternehmen vollständig durchzusetzen", sagte damals der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Dadurch entstünden Wettbewerbsverzerrungen.

Plattformen wie Temu, Wish oder AliBaba müssten deshalb nicht gleich vom Markt verbannt werden. Aber "wenn sich alle an die gleichen Regeln halten müssen, findet Wettbewerb zum Wohle des Verbrauchers statt. Dann siegt die bessere Lösung", sagte Tromp.

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