Streit frühzeitig ausschließen

Vermeiden Sie falsche Begriffe in Testamenten

25.01.2011

Erbengemeinschaften vermeiden

Auf diese Weise, so Henn, kann es vorkommen, dass sich der als "Haupterbe", für ihn gleichzusetzen mit "Alleinerbe", fühlende Erbe plötzlich in einer Erbengemeinschaft mit mehreren Personen wieder findet, bei der keiner der einzelnen Erben für sich allein über den Nachlass oder auch nur einzelne Nachlassgegenstände entscheiden kann, sondern immer die Zustimmung aller Erben benötigt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt Henn denn auch, privatschriftliche Testamente nur nach vorher eingeholter juristischer Beratung zu errichten, um den Erben so herbe Enttäuschungen oder oft jahrelang andauernde Rechtsstreite zu ersparen. (oe)

Hierbei verweist er u. a. auch auf die bundesweit mehr als 750 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Familien-/Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater der Dansef Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (www.dansef.de).

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dansef-Vizepräsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.dansef.de

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