Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Verpackungsgesetz 2 - das kommt auf den Onlinehandel zu

Als Product Specialist Connected Services (IOT Services) bei der Bobst Meerbusch GmbH unterstützt Manfred Bauer Kunden der Verpackungsindustrie in Europa bei der Einführung digitaler Prozesse. Dabei kann er auf tiefgreifende Erfahrungen in der Informations- und Betriebstechnik aus seinen leitenden Positionen im Vertrieb und Service von Siemens, Compaq Computer, Microsoft, Cisco und Flexera Software zurückgreifen.
Voraussichtlich am 3. Juli 2021 wird das Verpackungsgesetz an die aktuellen EU-Richtlinien angepasst. Umfassende Pflichten kommen auf Markenartikler, Logistiker, Online-Plattformen und Händler zu.
Sorgfältige Mülltrennung ist die Voraussetzung für ein möglichst vollständiges Recycling.
Sorgfältige Mülltrennung ist die Voraussetzung für ein möglichst vollständiges Recycling.
Foto: Rawpixel.com - shutterstock.com

Laut dem Umweltbundesamt fielen in Deutschland im Jahr 2018 rund 18,9 Millionen Tonnen an Verpackungsabfällen an. Davon wurden 69,0 Prozent recycelt. Mit dem Ziel, das Recycling von Verpackungen weiter zu verbessern, setzt das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) seit 2019 die europäische Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht um. Davor galt bereits seit 1991 die Verpackungsverordnung mit der Verpflichtung für die deutsche Wirtschaft, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und an der Entsorgung mitzuwirken. Vor dieser Zeit lag die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung ausschließlich bei den regionalen Gemeinden.

Novelle des Verpackungsgesetzes

Voraussichtlich ab dem 3. Juli 2021 wird nun das VerpackG an die aktuelle EU-Richtlinien angepasst. Der Bundestag beschloss die Novelle des Verpackungsgesetzes. Dabei geht es im Schwerpunkt darum, die Umsetzung der Gesetze zu verbessern. Die wesentlichen Ziele dabei sind:

  • die getrennte Sammlung von ausgewählten Verpackungsabfallströmen zu verbessern

  • die Informationspflichten gegenüber den Endverbrauchern auszuweiten

  • für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden (Mindest-)Wiederverwertungsanteil vorzuschreiben

  • die Ausnahmen von der Pfandpflicht einzuschränken

  • die Umstellung auf Mehrwegalternativen für Gastronomen und Einzelhändler voranzubringen

Mit der neuen Verpackungsgesetz-Novelle (VerpackG2) ergeben sich aufgrund der neuen Begriffsbestimmungen erweiterte Herstellerpflichten bei Transport von Mehrwertverpackungen. Insbesondere für Onlineshops und Vertreiber auf digitalen Marktplätzen bedeutet das mehr Verantwortung für ihre Produkte zu übernehmen.

Ab dem 1. Juli 2022 werden dann unter anderem erweiterte Registrieungspflichten in Kraft gesetzt. Wer als Händler lizenzierungspflichtige Verpackungen verwenden möchte, muss sich nun zwingend in einem dualen System anmelden. Marktplätze sind künftig verpflichtet, dass korrekte Verhalten ihrer Händler zu überprüfen. Das gleiche gilt für Fulfillment-Dienstleister. Was eine lizenzierungspflichtige Verpackung ist, wird im VerpackG geregelt. Für die Lizenzierung von Verpackungen gibt es das zentrale Verpackungsregister LUCID, welches von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betrieben wird.

Auch Transport- oder Service-Verpackungen sind registrierungspflichtig. Beispielsweise müssen B2B-Versender für die von ihnen genutzten Verpackungen strenge Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Weiterhin gilt eine Informationspflicht über die Rückgabemöglichkeiten für systemunverträgliche Verpackungen an private Endverbraucher.

Gastronomie muss Mehrweg-Alternativen für "to go"-Produkte anbieten

Bereits ab Januar 2022 gelten Erweiterungen der Pfand- und Rücknahmepflichten. Sie gelten dann auch für Einwegkunstoff-Getränkeflaschen und Getränkedosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt eine Pfandpflicht ab Januar 2024.

In der Gastronomie werden heute kurzlebige Serviceverpackungen für Speisen verwendet. Ab Januar 2023 besteht die Pflicht, Mehrwegalternativen und deren Rücknahme anzubieten. Ausnahmen gibt es für kleinere Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern

Später, ab dem Jahr 2025, wird dann der Mindesteinsatz von wiederverwendbaren Materialien für Einweg-Kunstoff-Getränkeflaschen vorgeschrieben. Ab Januar 2025 sind 25 Prozent an Rezyklat vorgeschrieben, ab Januar 2030 dann 30 Prozent.

Die umfassenden Pflichten für Markenartikler, Logistiker, Online-Plattformen und Händler werden die Entwicklung von firmenübergreifenden Prozessen und Datenaustausch weiter vorantreiben. Der Ruf nach geeigneten Schnittstellen, Standardisierungen wird größer. Initiativen wie die im Jahre 2020 gegründete unternehmensübergreifende Initiative zur Rückverfolgung von Kunststoffverpackungen mit dem Namen R-Cycle bemühen sich bereits nach Kräften, Daten für das Recycling bereitzustellen.

Auch die Verpackungshersteller sind darauf angewiesen so wenig Abfall wie möglich zu produzieren. Lösungen für die "Null-Fehler-Produktion" (zero fault packaging) werden bereits heute angewendet. Dabei wird die Verpackungsproduktion überwacht und fehlerhafte Verpackungen bei voller Produktionsgeschwindigkeit ausgeschleust. Ein Beispiel dafür ist das Accucheck-System für Faltschachtel-Klebemaschinen.

Doch trotz allen Anstrengungen und der Verschärfung von Pflichten, sind weitere Innovationen notwendig. Papier und (Well-)Pappe hat bereits als biologisch abbaubarer und recyclebarer Faserstoff an Beliebtheit gewonnen. Doch oft ist die Barrierewirkung, mit der Kunststoffe und vergleichbare Materialien aufwarten, noch nicht ausreichend gegeben. Das Umweltbundesamt zeigt in einer Aufstellung die Materialverteilung für Verpackungen in Deutschland seit 2019.

Übersicht über die Recyclingquoten der VerpackV und des VerpackG von 2019 bis 2022.
Übersicht über die Recyclingquoten der VerpackV und des VerpackG von 2019 bis 2022.
Foto: Matthias Fabian/ UBA

Polymere schützen Lebensmittel vor Sauerstoff und Wasser

Millionen von Tonnen verschiedenster Materialien werden für Verpackungen verwendet. Neue Materialien und Technologien kommen dabei immer öfter zum Zuge. Die meisten heute verwendeten flexiblen Verpackungen bestehen aus Kombinationen mehrerer Materialien oder Polymere. Diese werden benötigt, um Lebensmittel gegen unter anderem Sauerstoff und Wasser zu schützen, also eine hohe Barrierewirkung dabei zu erzielen. Dabei gilt das Recycling solcher Multi-Material- und Polymer-Verpackungen als sehr aufwändig.

Firmen wie Hosokawa Alpine und Constantia Flexibles arbeiten an neuen Monomaterialien mit hoher Barrierewirkung. Barrierewirkung wird benötigt, um zum Beispiel Lebensmittel sicher und verträglich zu verpacken. Mono- und Mono-Polymer-Materialien ermöglichen ein besseres Recycling bei bester Verarbeitbarkeit, Sicherheit und optischer Qualität. Denn letztendlich sollen die Produkte einer Marke optisch unverwechselbar dargestellt werden und gleichzeitig genügend Sicherheit bei der Anwendung bieten. Wer möchte schon einen durchgeweichten Milchkarton nutzen? In der gesamten Branche wird an Lösungen gesucht, um effektive Nachhaltigkeit (Recyclebarkeit) und hohe Qualität in Einklang zu bringen.

Nachhaltigkeit ist das übergeordnete Thema. Das VerpackG2 setzt Impulse für eine bessere Umsetzung des Recyclings. Neue Materialentwicklungen unterstützen das genauso wie Lösungen, die dazu beitragen, Abfall zu vermeiden. Dieses Prozedere gilt es nun, konsequent fortzusetzen und die damit einhergehenden IT-Systeme, Schnittstellen und Automatisierungslösungen weiter zu entwickeln.

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