Aktuelle Steuertipps, Teil 5

Vorsteuerabzug, Herstellungskosten uvm.



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Experten der Steuerkanzlei SH+C nennen Details zum GmbH-Mehrstimmrecht, zur Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug und zu den Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts.

Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt keine Schenkung an die anderen Gesellschafter vor, auch wenn sich der Wert ihrer Anteile dadurch erhöht. Mit dieser Entscheidung gebietet der Bundesfinanzhof der Kreativität des Finanzamts Einhalt, das nach der Änderung des Gesellschaftervertrags einer GmbH eigentlich Schenkungsteuer festsetzen wollte. Eine Schenkung verlange eine Vermögensverschiebung, also eine Vermögensminderung beim Schenker und eine Vermögensmehrung beim Empfänger der Schenkung. Diese Voraussetzung sei hier aber nicht erfüllt.

Rechnungsberichtigung setzt erstmalige Rechnung voraus

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungsberichtigung setzt voraus, dass es bereits eine erste, wenn auch unvollständige oder unrichtige Rechnung gibt. Damit hat der Bundesfinanzhof den Aussetzungsantrag eines Unternehmers abgewiesen. Das Finanzamt hatte ihm den Vorsteuerabzug aus den Mietzahlungen nicht gewährt, weil die Miete nur unregelmäßig gezahlt wurde. Bei Verträgen über Dauerleistungen, also insbesondere bei Mietverträgen, wird nämlich die abgerechnete Leistung für einen bestimmten Zeitraum erst durch die monatlichen Zahlungsaufforderungen oder -belege konkretisiert. Erst damit erhält die Miete die notwendigen tatsächlichen Ergänzungen für eine zum Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung, die hier aufgrund der unregelmäßigen Zahlungen nicht gegeben war. Eine nachträglich vorgelegte Aufstellung des Vermieters über die gezahlte Miete ist daher keine Rechnungsberichtigung und ermöglicht auch nicht nachträglich den Vorsteuerabzug.

Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts

Mit der Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien wurde das bisherige Bewertungswahlrecht für die Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gestrichen. Jetzt sind Kosten der allgemeinen Verwaltung, für soziale Einrichtungen des Betriebs und weitere Gemeinkosten anteilig mit in die Herstellungskosten einzubeziehen. Wegen des mit dieser Neuregelung verbundenen nur schwer abschätzbaren Erfüllungsaufwands für die Unternehmen hat das Bundesfinanzministerium die Neuregelung aber wieder quasi außer Kraft gesetzt. (oe)
Quelle: www.shc.de

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