Fehler am Arbeitsplatz

Wann muss der Arbeitnehmer zahlen?

24.03.2008

Die für jeden Einzelfall zu prüfende Frage, ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer haftet, sollte zumindest bei größeren Schäden von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Anwälte nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter www.rakko.de. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. (mf)

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