Private Krankenversicherung - ein teures Vergnügen

Warum Privatpatienten oft nichts zu lachen haben

14.11.2008
Privatpatient zu sein, das bedeutet kürzere Wartezeiten beim Arzt, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus - aber leider oft auch viel Ärger. Deshalb sollte der Abschluss einer privaten Krankenversicherung gut überlegt sein, raten die Experten der Stiftung Warentest.

Privatpatienten müssen Rechnungen erst mal selber zahlen. Erst danach können sie sich das Geld von den Versicherungen zurückholen. Doch die zeigen sich mitunter zickig und prüfen Arztrechnungen genau: Hier eine angeblich überflüssige Therapie, dort eine zu teure oder medizinisch umstrittene Behandlung - schon werden Posten gestrichen und die Erstattung gekürzt. Oder der Sachbearbeiter findet etwas im Kleingedruckten.

Die Stiftung Warentest nennt hierzu ein Beispiel: Einer jungen Frau wurden vier Weisheitszähne gezogen. Die Vollnarkose zahlte die Versicherung - aber nur als "ambulante Heilbehandlung", nicht als Zahnoperation, weil die Narkose eine ärztliche Leistung sei und daher nach der Gebührenordnung für Ärzte abzurechnen. Schlecht für die Kundin: In ihrem ambulanten Tarif musste sie eine Selbstbeteiligung zahlen, im Zahntarif nicht. Die Frau wandte sich an den Ombudsmann und bekam recht: Es komme auf die Behandlung an, nicht auf die Gebührenordnung.

Unzufriedenheit wächst

"Besonders in den vergangenen zwei Jahren gab es einen extremen Anstieg der Beschwerden", berichtet Rotraud Mahlo von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Kunden sitzen dann, so die Expertin, zwischen Baum und Borke: Hier der Arzt, da die Versicherung. Sie können nicht - wie Kassenmitglieder - ohne Gebühren vorm Sozialgericht klagen, sondern müssen zum Zivilgericht. Aber weil es oft nur um kleine Beträge geht, riskieren viele keinen Prozess. "Höchstens fünf Prozent wehren sich", schätzt der Versicherungsmathematiker Peter Schramm. "Da sparen die Unternehmen Millionen."

Oft kann der Ombudsmann für die private Krankenversicherung weiterhelfen: Postfach 06 02 22 in 10052 Berlin, Tel.: 01802 550444 (sechs Cent pro Anruf), Internet: www.pkv-ombudsmann.de. Das Verfahren ist kostenlos, die Entscheidung für die Versicherer bis 5 000 Euro Streitsumme bindend. Arbeit hat der Ombudsmann genug. Im vergangenen Jahr gingen fast 4 000 Beschwerden ein. Wer Schreibkram scheut, kann sich also mit einer privaten Krankenversicherung auf einiges einstellen.

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