Pflichtverletzung durch Mitarbeiter

Was bei Abmahnungen zu beachten ist

04.11.2010

Formalien beachten

Denn wenn das pflichtwidrige Verhalten zuvor nicht ordnungsgemäß abgemahnt worden ist, kann im Wiederholungsfalle auch keine rechtmäßige Kündigung hierauf aufgebaut werden. Von daher ist Arbeitgebern anzuraten, auf die erforderlichen Formalien für eine Abmahnung ein ganz besonderes Augenmerk zu richten und in Zweifelsfällen einen entsprechenden fachlichen Ratschlag einzuholen.

Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.

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