Gerichtsurteil zum Mindestlohngesetz

Was passiert mit dem Leistungsbonus?



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Fazit:

Das Arbeitsgericht Düsseldorf setzt - diesmal im Interesse des Arbeitgebers - konsequent die mit Einführung des Mindestlohns einhergehende Absicht des Gesetzgebers um, Niedrig- oder Dumpinglöhne in zahlreichen Branchen zu verhindern und damit faire marktwirtschaftliche Bedingungen über alle Branchen hinweg sicherzustellen. Die Entscheidung ist umso beachtenswerter, als sie den Zweck des Mindestlohngesetzes nochmals ausführlich darstellt und damit allen betroffenen Unternehmen einen Leitfaden für die Praxis an die Hand gibt.

Arnd Lackner ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., www.mittelstands-anwaelte.de

Kontakt:

WAGNER Rechtsanwälte, Großherzog-Friedrich-Str. 40, 66111 Saarbrücken, 0681 958282-0, E-Mail: wagner@webvocat.de, Internet: www.webvocat.de

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