"Herr des Angebots"

Website-Betreiber

06.08.2010

Haftungsgrenzen werden erweitert

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Zimmer-Goertz unterstreicht dieses Urteil die aktuelle Tendenz in der Rechtsprechung, die Grenzen der Haftung im Online-Bereich sehr weit zu ziehen: "Sollte sich die Rechtsansicht des LG Berlin durchsetzen, dann müsste jeder Website-Betreiber jeden einzelnen über einen RSS-Feed bezogenen Beitrag vor der Veröffentlichung auf den eigenen Internetseiten überprüfen, selbst wenn dieser von einer renommierten Quelle stammt."

Als Alternative zur Überprüfung im Einzelfall sieht Rechtsanwalt Zimmer-Goertz die Möglichkeit, die Website so zu gestalten, dass eine hinreichende Distanzierung von Inhalten Dritter gegeben ist. Angesichts der strengen Anforderungen der Gerichte an eine solche Distanzierung, ist diesbezüglich aber die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung empfehlenswert.

In diesem Zusammenhang verweist Zimmer-Goertz u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und DASV-Mitglied, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 518989-129, E-Mail: Mathias.Zimmer-Goertz@bblaw.com, Internet: www.beitenburkhardt.com

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