Wenn das Arbeitsverhältnis endet

Welche Kündigungsfristen gelten für mich?



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Beginn der Kündigungsfrist

Ist die ordentliche Kündigung zugegangen, beginnt die Kündigungsfrist bereits am darauffolgenden Tag zu laufen. Maßgeblich ist also nicht das auf dem Kündigungsschreiben ausgewiesene Datum, sondern der Tag des Zugangs der Kündigung. Übrigens spielt es keine Rolle, wenn der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Wochenendtag oder Feiertag fällt: Das verlängert die Kündigungsfrist laut ARAG Experten nicht.

Freistellung während der Kündigungsfrist

Ihr Arbeitsplatz ist möglicherweise der letzte Ort, wo Sie nach einer ordentlichen Kündigung sein wollen. Dennoch müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin zur Arbeit erscheinen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Werden Sie vom Arbeitgeber freigestellt, entbindet er Sie von der Pflicht, Ihre Arbeitskraft bereitstellen zu müssen. Das bedeutet, Sie dürfen zuhause bleiben oder verreisen. Und beziehen trotzdem die volle im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung.

Oft erfolgt die Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden. Das kann für Sie als Arbeitnehmer von Nachteil sein. Denn werden solche bestehenden Ansprüche nicht angerechnet, muss Ihr Arbeitgeber diese nach Ende des Arbeitsverhältnisses in der Regel auszahlen. Je nach Arbeitsvertrag ist eine vom Arbeitgeber verlangte Freistellung, mit der zugleich die Ansprüche an Urlaub und Überstundenausgleich abgegolten sein sollen, rechtlich unzulässig. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, ob eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Ihrem Fall die Chance auf Erfolg hat.

Ausnahmen

Sie sind in einem kleineren Unternehmen oder als Aushilfe tätig? In diesem Fall sind hinsichtlich der Kündigungsfrist abweichende Vereinbarungen zulässig - natürlich innerhalb bestimmter Grenzen. Ist das Beschäftigungsverhältnis befristet, unterliegt es nach § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in der Regel nicht der ordentlichen Kündigung. Die meisten Arbeitsverträge sehen eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vor. Während dieser Zeitspanne kann die Kündigungsfrist, die sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetzen ergibt, auch kürzer sein. Anders als bei einer Kündigung außerhalb der Probezeit ist sie bei arbeitgeberseitiger Kündigung genauso lang wie bei Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Download des Originaltextes:

www.arag.de/auf-ins-leben/arbeitsrecht/kuendigungsfrist-des-arbeitsverhaeltnisses/

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