Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

27.09.2007
Die Unternehmenssteuerreform wirbt für Gewerbetreibende unter anderem die Frage auf, welche Rechtsform sie künftig für ihr Unternehmen wählen sollen. Rechtsanwalt Christian Lentföhr und Steuerberater Guido Paulyn mit einem gesellschaftsrechtlichem Vergleich.

Für Existenzgründer soll die GmbH attraktiv gemacht werden und eine pragmatische Alternative zur Limited englischen Rechtes geschaffen werden. Der am 23. Mai 2007 vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts greift tief in die Strukturen der alten Rechtslage ein.

Gesellschaftsrechtlicher Vergleich GmbH und Unternehmergesellschaft

Innerhalb des GmbH-Rechts sind künftig zwischen der GmbH des bisherigen Rechts (GmbH) und der neu geschaffenen Unternehmergesellschaft (Unternehmergesellschaft/haftungsbeschränkt) zu unterscheiden.

Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man genau prüfen, welche mehr finanzielle Vorteile bringt.
Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man genau prüfen, welche mehr finanzielle Vorteile bringt.
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Auch bei der Unternehmergesellschaft bleibt zwar der Grundsatz der gesetzlichen Kapitalaufbringung von künftig nur noch 10.000 Euro beibehalten. Diese ohnehin herabgesetzte Kapitalaufbringungspflicht wird aber für die Gründer völlig entschärft, indem sie den Betrag des Stammkapitals bei Gründung frei nach ihren eigenen Vorstellungen und Verhältnissen festlegen können. Zwar muss das Kapital auch für die Unternehmergesellschaft real aufgebracht werden, im Grenzfall genügt jedoch die Einzahlung von einem Euro.

Der Entwurf der Bundesregierung führt für beide Typen der GmbH ein wesentlich erleichtertes und beschleunigtes Gründungsverfahren ein, indem eine gesetzliche Muster-Satzung - wie bei der Gründung einer Limited - verwendet werden kann und auf die notarielle Beurkundung verzichtet wird.

Die Gründung der Unternehmergesellschaft kann nur durch Bargründung erfolgen, Sacheinlagen sind ausgeschlossen und nicht mehr erforderlich. Ob damit bereits die Problematik der verdeckten Sacheinlage gelöst wird, bleibt fraglich: gemeint sind die Fälle, wo eine Gesellschaft durch Bareinlage gegründet wird und der Gesellschafter im Zusammenhang mit der Gründung beispielsweise vom Firmenkonto seinen privaten PKW kauft.

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