Mieter müssen Besonderheiten beachten

Welche Regeln für Balkon und Terrasse gelten

16.06.2009

Nutzung

Wenn dann alles zum eigenen Wohlbefinden hergerichtet ist, kann auf dem Balkon gesonnt, Kaffee getrunken, gegessen und gefeiert werden. Dabei weisen die Arag-Experten darauf hin, die Ruhezeiten einzuhalten, um Stress mit den Nachbarn zu vermeiden. Zudem gibt es Menschen, die nicht nur gern auf ihrer Veranda Zeit verbringen, sondern auch ihre Wäsche trocknen. Und dieses Recht auf luftgetrocknete, frisch riechende Wäsche kann ihnen zumindest nach einigen Urteilen auch durch Hausordnung oder Mietvertrag nicht versagt werden, solange es sich um kleine Wäschestücke handelt. (AG Euskirchen, Az.: 13 C 663/94, AG Brühl, Az.: 21 C 256/00). (oe)

Quelle: www.arag.de

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