Streit um teuren Sportwagen

Wem gehört das Luxusauto?

21.10.2010

Herkunft des Kfz-Briefs unbekannt

Wie es zu der Ausstellung des Kraftfahrzeugbriefes kam und was es mit dem Fahrzeug des Beklagten auf sich hatte, war letztlich nicht zu klären. Nachdem der Beklagte Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg einlegte, sah auch dieses den Kläger als Eigentümer des umstrittenen Sportwagens und verwarf die Berufung.

Schmidt-Strunk empfiehlt, in derartigen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Klaus Schmidt-Strunk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., Siemensstr. 26, 65549 Limburg, Tel.: 06431 22551, E-Mail: rechtsanwalt@schmidt-strunk.de, Internet: www.schmidt-strunk.de

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