Obsternte nur mit Einverständnis

Wem gehört der Obstbaum an der Straße?

19.10.2011

Obsternte nur mit Einverständnis

Entscheidend ist deswegen ein vorliegendes Einverständnis des Eigentümers. Nur wenn ein Einverständnis vorliegt, macht man sich nicht wegen Diebstahls strafbar. Um beim Pflücken oder Sammeln wirklich sicher zu gehen, sollte daher stets der Eigentümer kontaktiert werden. Steht der Baum auf einer öffentlichen Fläche, kann bei der Stadt ein Einverständnis eingeholt werden. Sind Flächen umzäunt, dürfen diese nicht betreten werden. Wer dies tut, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Wer sich also auf Ernte begibt, ohne zu prüfen, ob der Eigentümer einverstanden ist, kann sich wegen Diebstahls strafbar machen. Da die Tat allerdings nur auf Antrag verfolgt wird, gilt der bekannte Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter". Übrigens: Ein Strafrichter wird das Argument, man habe sich beim Pflücken auf Angaben im Internet verlassen, nicht gelten lassen.

Quelle: www.arag.de

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