Versicherung zahlt nur Normaltarif

Wenn der Mietwagen überteuert ist

23.07.2009

Kunde hat Anspruch auf Schadensersatz gegen Autovermieter

Bietet ein Mietwagenunternehmen einem Unfallgeschädigten einen Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, muss er ihn deutlich und unmissverständlich darauf hinweisen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, hat sein Kunde einen Schadensersatzanspruch, den er der Mietzinsforderung entgegenhalten kann. So lag der Fall hier: Der angebotenen Tarif lag 41,5 Prozent über dem Ortsüblichen, worauf die Klägerin nicht hingewiesen hatte.

Unabhängig von dieser Hinweispflicht sind nach dem Fazit der Mitteilung des LC Coburg dem Verbraucher aber auch Nachfragen und Preisvergleiche gerade beim Anmieten von Unfallersatz-Fahrzeugen anzuraten.

Der Autor Jens Klarmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und DASV-Landesregionalleiter.

Kontakt:

Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de und www.mittelstands-anwaelte.de

Zur Startseite