Wenn sich das Finanzamt verrechnet

15.08.2005
Wenn sich das Finanzamt verrechnet, muss es auch für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen.

Ein Unternehmer erhielt vom Finanzamt einen Gewerbesteuer-Messbescheid mit einem Messbetrag von ca. 21 Millionen, was zu einer Gewerbesteuer-Festsetzung von DM 87 Millionen Euro führte. Das dies nicht sein konnte war klar, doch wo lag der Fehler?

Mithilfe seines Steuerberaters fand er heraus: Der Finanzbeamte hatte bei der Übertragung die neuen Zahlen hinter die alten Daten geschrieben, statt diese zu löschen. Wegen des hohen Streitwerts stellte der Steuerberater des Unternehmers eine Rechnung über fast 77.000 Euro aus, die der Unternehmer seinerseits an das für seinen Finanzbezirk zuständige Land weiterreichte.

Das Land lehnte die Bezahlung zunächst ab, musste sich dann aber von den Richtern belehren lassen: Der Finanzbeamte habe im Rahmen der Ausübung staatlicher Tätigkeiten seine Pflicht verletzt. Daher muss das Finanzamt für den beim Unternehmer entstandenen Schaden aufkommen und die Rechnung des Steuerberaters begleichen.

Weitere Themen rund um Steuern für Selbständige finden Sie unter: http://www.steuertipps.de (mf)

Zur Startseite