Stichtag 11. Juni 2010

Widerrufsbelehrung wird demnächst Gesetz

02.10.2009
Was Händler bereits jetzt über die Änderungen wissen müssen, erklärt Johannes Richard.

Wir hatten bereits in der Vergangenheit darüber berichtet, dass die aktuelle Widerrufsbelehrung nur ein Zwischenschritt ist. Auf Dauer soll die Widerrufsbelehrung, die zurzeit nur in Form einer Verordnung gefasst ist, als Gesetz verabschiedet werden. Folge ist, dass die Formulierung der Widerrufsbelehrung, so krude sie auch sein mag, nicht mehr durch Gerichte für unwirksam erklärt werden kann.

Nachdem ursprünglich die neue Widerrufsbelehrung für Oktober 2009 erwartet worden war, hat der Bundestag Anfang Juli 2009 das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" beschlossen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterrichtlinie treten am 31.10.2009 in Kraft, die Änderungen zur Widerrufsbelehrung treten am 11.06.2010 in Kraft.

Amtliche Muster-Widerrufsbelehrung als Gesetz

Wenn wir an dieser Stelle von einer Widerrufsbelehrung sprechen, gilt vieles auch für die Rückgabebelehrung, die sich ebenfalls ändert. Die Widerrufsbelehrung wird zukünftig als Muster in Gesetzesform vorliegen und zwar in Art. 246, § 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB.

Wie auch bereits in der Vergangenheit muss bei Internetgeschäften die Widerrufsbelehrung anhand der einzelnen Gestaltungshinweise "zusammengebaut" werden. Auf erstem Blick sieht die neue Widerrufsbelehrung so aus, wie die alte. Der Verweis auf die Rechtsnormen, die zu erfüllen sind, bevor die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, ändert sich jedoch gemäß Anmerkung 3 c des amtlichen Musters.

Vor diesem Hintergrund müssen die aktuellen Widerrufsbelehrungen ab dem 11.06.2010 auf jeden Fall abgeändert werden. Dies gilt insbesondere, da § 1 BGB-Informationspflichtenverordnung, auf die die aktuelle Widerrufsbelehrung Bezug nimmt, entfällt.

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