Verkehrsunfall wegen zu schnellen Fahrens

Wie viel Entschädigung kriegt ein Beifahrer?

30.03.2012

Schmerzen an der Halswirbelsäule

Das Gericht war aufgrund eines von ihm eingeholten Gutachtens davon überzeugt, dass die Schmerzen der Jugendlichen an der Halswirbelsäule auf den Unfall zurückzuführen waren. Der gerichtliche Sachverständige bestätigte damit die Angaben der Ärzte, die die Ursachen der Beschwerden der Klägerin herausgefunden hatten. Das Landgericht Coburg hielt ein Schmerzensgeld von insgesamt 12.000,00 Euro für die von der Klägerin erlittenen Verletzungen und deren Folgen für angemessen und ausreichend.

Damit wollte sich das Unfallopfer jedoch nicht zufrieden geben und legte Berufung ein mit dem Ziel insgesamt 25.000,00 Euro Schmerzensgeld zu bekommen. Das Oberlandesgericht Bamberg stellte fest, dass die vom Landgericht Coburg festgelegte Schmerzensgeldhöhe zutreffend ist. Das jugendliche Alter der Klägerin war schon in Coburg angemessen berücksichtigt worden. Die Klägerin muss noch lange Zeit mit den Verletzungsfolgen und den daraus resultierenden Risiken leben. Dass die Haftpflichtversicherung die Schmerzensgeldzahlung länger als erforderlich hinausgezögert hatte, verneinte das Oberlandesgericht. Im vorliegenden Fall war es schwierig festzustellen, ob die immer noch vorliegenden Beschwerden der Klägerin auf den Unfall zurückzuführen waren. 12.000,00 Euro Schmerzensgeld für die Dauerschäden der Klägerin sind mit dem vergleichbar, was Gerichte in ähnlichen Fällen den Geschädigten zugesprochen haben. Daher war die Berufung der Klägerin erfolglos und das Urteil des Landgerichts Coburg wurde bestätigt.

Schlemm empfahl, die Entscheidung zu beachten und in derartigen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verwies.
Weitere Informationen und Kontakt:
Romanus Schlemm, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl Bad Nauheim, Tel.: 06032 9345-21, E-Mail: Schlemm@anwaltshaus-bad-nauheim.de, Internet: www.anwaltshaus-bad-nauheim.de

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