Wer wird gefördert?
Zum Mittelstand beziehungsweise zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählt die Regierung Firmen, die weniger als 250 Mitarbeiter sowie maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme vorweisen. Kompliziert wird Förderwürdigkeit, sobald eine größere Gesellschaft an dem Mittelständler beteiligt ist. Hier orientiert sich die Förderinitiative an den EU-Vorschriften.
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