Keine Diskriminierung

Zu spät beworben – Pech gehabt

18.03.2011

Keine Indizien oder Beweise vorgelegt

Der Kläger hätte im Rahmen dieses Prozesses Indizien darlegen und beweisen müssen, die vermuten lassen könnten, dass die von der Beklagten vorgelegte E-Mail gefälscht war, was er in diesem Verfahren jedoch versäumt hat.

Engelhardt empfiehlt, die Entscheidung zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechts- und Steuerrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de). (oe)

Kontakt:

Stefan Engelhardt, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht, Landesregionalleiter "Hamburg" der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., c/o Roggelin & Partner, Alte Rabenstr. 32, 20148 Hamburg, Tel.: 040 769999-36, E-Mail: stefan.engelhardt@roggelin.de, Internet: www.roggelin.de

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