Änderungen beim elektronischen Postfach

Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Elektronische Signatur: Signaturkarten und SSL-Zertifikate

Sämtliche Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr sind grundsätzlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu unterschreiben. Dafür wird eine Signaturkarte benötigt. "Da das EGVP keineswegs auf Signaturkarten von einem bestimmten Kartenanbieter beschränkt ist, lohnt es sich, das Angebot näher kennenzulernen. Die Signaturkarte muss jedoch dem ISIS-MTT - dem "Industrial Signature Interoperability Standard - Mailtrust" - entsprechen", macht Heutger aufmerksam.

Um das elektronische Gerichtspostfach zu nutzen, benötigen Anwender neben der Signaturkarte zum qualifizierten Signieren von Nachrichten auch ein SSL-Zertifikat, welches den Transportweg Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Dieses Zertifikat gibt den Weg in das Postfach frei und verschlüsselt sowie entschlüsselt sämtliche Nachrichten. Anwender bekommen davon nichts mit.

"Software-Zertifikate erfüllen die Anforderungen an dieses Zertifikat. Theoretisch können Anwender auch ein Hardware-Zertifikat zum Ver- und Entschlüsseln nutzen. Dann allerdings eines, das nicht zusätzlich auch zum Signieren eingesetzt wird. Besser geeignet sind allerdings Software-Zertifikate, denn damit vermeiden Anwender die Mehrfacheingabe ihrer PIN und können für Vertretungsfälle Postfächer anlegen, die nicht personengebunden sind", ergänzt Christian Heutger.

EGVP: Technische Voraussetzungen zur Teilnahme

Um EGVP zu nutzen, ist einen PC notwendig, der mindestens mit 512 MB RAM sowie 1 GHz CPU ausgerüstet ist. Um angenehm schnell zu arbeiten, empfiehlt die Dokumentation des EGVP jedoch 2 GB RAM sowie einen 2 GHz-Prozessor. Weiter benötigen Anwender mindestens 1 GB freien Speicherplatz und eine DSL-Internetverbindung. Die Auflösung des Bildschirms sollte nicht weniger als 1.024 x 768 Pixel betragen. Außerdem wird eine Signaturkarte sowie ein Chipkarten-Lesegerät benötigt.

Unterstützt werden die Betriebssysteme OpenSUSE 12.x sowie Microsoft Windows ab XP SP3. Darüber hinaus sind natürlich ein Webbrowser und eine Java Runtime Environment vonnöten, die allerdings von der Installer-Variante des EGVP mitgeliefert wird.

Weitere Informationen unter www.egvp.de

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