Wirtschaftlichkeitsgebot beschränkt Ersatzpflicht: Abschleppkosten zu hoch? Keine Zahlungspflicht

Die Ersatzpflicht eines Falschparkers wird rechtlich durch das Wirtschaftlichkeitsgebot begrenzt. Er hat nur diejenigen Aufwendungen zu erstatten, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Besitzers der Parkflächen machen würde.

Die Ersatzpflicht eines Falschparkers wird rechtlich durch das Wirtschaftlichkeitsgebot begrenzt. Er hat nur diejenigen Aufwendungen zu erstatten, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Besitzers der Parkflächen machen würde.

Foto: Monika Wisniewska - Fotolia.com

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