Auto bestellt, dann verstorben: Autokauf verpflichtet auch die erbende Ehefrau

Wenn der Erblasser einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen hat, ist der Erbe grundsätzlich zur Abnahme des gekauften Gegenstandes verpflichtet.

Wenn der Erblasser einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen hat, ist der Erbe grundsätzlich zur Abnahme des gekauften Gegenstandes verpflichtet.

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