Eine Frage der Gerechtigkeit: Eltern, Kinderlose und Sozialbeiträge

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bei der Bemessung des Beitrags für die Pflegeversicherung muss die genaue Anzahl der Kinder berücksichtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bei der Bemessung des Beitrags für die Pflegeversicherung muss die genaue Anzahl der Kinder berücksichtigt werden.

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