Urteil des OLG Frankfurt: Amazon muss falsche Produktbezeichnungen löschen

Für die Wettbewerbszentrale ist es ein Ärgernis, dass oftmals gleiche oder ähnlich gelagerte Rechtsverletzungen nach kurzer Zeit erneut auf Amazon auftauchen und will vor Gericht durchsetzen, dass Amazon sich von sich aus darum kümmern muss - nicht erst nach Aufforderung.

Für die Wettbewerbszentrale ist es ein Ärgernis, dass oftmals gleiche oder ähnlich gelagerte Rechtsverletzungen nach kurzer Zeit erneut auf Amazon auftauchen und will vor Gericht durchsetzen, dass Amazon sich von sich aus darum kümmern muss - nicht erst nach Aufforderung.

Foto: Amazon

Zurück zum Artikel: Urteil des OLG Frankfurt: Amazon muss falsche Produktbezeichnungen löschen