Mit Checkliste

Bitkom hilft beim Online-Shop-Betrieb

21.04.2009
Viele IT-Fachhändler begehen leicht vermeidbare Fehler beim Betrieb ihrer Webshops. Bitkom rät ihnen, bei juristischen Angaben Formulierungshilfen zu nutzen.
Viele Online-Händler begehen leicht vermeidbare Fehler, etwa bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung
Viele Online-Händler begehen leicht vermeidbare Fehler, etwa bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung
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Viele IT-Fachhändler begehen leicht vermeidbare Fehler beim Betrieb ihrer Webshops. Bitkom rät ihnen, bei juristischen Angaben Formulierungshilfen zu nutzen. "Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße können vor allem kleine Anbieter in Bedrängnis bringen", warnt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.

Häufig begehen IT-Fachhändler Fehler bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Zum Beispiel müssen Anbieter bei Auktionen meist eine Frist von einem Monat statt der sonst üblichen zwei Wochen nennen. Bitkom empfiehlt hier, für die Widerrufsbelehrung einen neuen Mustertext des Bundesjustizministeriums einzusetzen. Damit können sich Shop-Betreiber wirksam schützen. Der Text ist seit dem 1. April 2009 auf der Website des Justizministeriums verfügbar.

Weitere häufige Fehlerquellen sind unter anderem das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Übersicht über juristische Fallstricke gibt die Bitkom-Checkliste "Onlinegeschäft". Das Kleingedruckte wird dem Branchenverband zufolge oft nicht genug beachtet. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen seien Online-Händler vor Abmahnungen aber weitgehend sicher. (rw)

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