Anschluss an ein Entsorgungssystem dann zwingend

Neue Verpackungsverordnung kommt

21.01.2008
Mit der neuen Verpackungsverordnung dürfen Internethändler keine Verpackung mehr abgeben, die nicht bei einem dualen System lizenziert sind. Bei Verstoß drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld, warnt Rechtsanwalt Johannes Richard.

Mit der neuen Verpackungsverordnung dürfen Internethändler keine Verpackung mehr abgeben, die nicht bei einem dualen System lizenziert sind. Bei Verstoß drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Die aktuelle Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1998 wird sich zukünftig ändern. Der Entwurf der "5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung" ist bereits beschlossen und wurde im Dezember im Bundesrat diskutiert. Die bisherige Regelung der Verpackungsverordnung für den Internethandel sieht grundsätzlich eine Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen vor. Über die Rücknahmepflicht ist im Internetauftritt selbst (beispielsweise im eBay-Angebot oder im Internetshop) zu informieren. Des Weiteren ist auch in der Warensendung selbst über die Rücknahmeverpflichtung zu informieren.

Nach der zurzeit geltenden Verpackungsverordnung hat der Internethändler zudem die Möglichkeit, sich an ein so genanntes flächendeckendes Entsorgungssystem anzuschließen. In diesem Fall ist auf die Rücknahmeverpflichtung nicht hinzuweisen.

Viele eBay-Händler oder Internetshop-Betreiber weisen auf die Rücknahmepflichten derzeit nicht hin. Soweit diese Händler auch nicht an ein flächendeckendes Entsorgungssystem angeschlossen sind, ist dieser fehlende Hinweis wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Erste Gerichtsentscheidungen sind uns hierzu bereits bekannt. Folge der jetzigen Verpackungsverordnung ist, dass grundsätzlich eine Rücknahmepflicht am Ort der Übergabe der Verpackung besteht.

Der Händler hat somit zurzeit die Wahlmöglichkeit zwischen einer Selbstentsorgung (mit einem entsprechenden Hinweis auf die Rücknahmepflicht) oder einer Beteiligung an einem System der flächendeckenden Abfallentsorgung. Eine Mitursache der Novelle der Verpackungsverordnung in der jetzt geplanten Form ist unter anderem, dass viele Händler sich auf der einen Seite keinem Entsorgungssystem angeschlossen hatten, auf der anderen Seite jedoch auch keinerlei Anstrengungen unternommen wurden, die in Verkehr gebrachten Verpackungen in eigener Verantwortung zurückzunehmen und zu verwerten. Dies entspricht nicht den abfallwirtschaftlichen Zielen der Bundesregierung.

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