Strafbewehrte Unterlassungserklärung bei eBay

418 mal 5.100 Euro Vertragsstrafe?

02.12.2008

Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes liegt ein Verstoß vor, solange der Beklagte dieselben AGB verwendet. Wenn auch nur eine Klausel der AGB gegen die Unterlassungsverpflichtung verstößt, wird die Vertragsstrafe fällig und zwar nur einmal. Dies gilt auch dann, wenn die AGB mehrere Verstöße enthalten.

Das Gericht verwendet in diesem Zusammenhang das Wort "Zusammenfassungsverbot" und weist ausdrücklich darauf hin, dass der Beklagte bei erneuter Verwendung der verbotenen AGB-Klauseln sich nicht mehr darauf berufen kann, dass der fortgesetzte Verstoß mit einer einmaligen Zahlung einer Vertragsstrafe abgegolten ist.

Der vorliegende Fall ist ein Extremfall und lässt sich nicht einfach auf andere Unterlassungserklärungen und die Geltendmachung von Vertragsstrafen übertragen. Im Gegenteil, so unserer Eindruck, war es die erhebliche Summe, die sich bei der Multiplikation Verstoß x Vertragsstrafe ergibt, die das OLG bewogen hat, hier nur eine einheitliche Vertragsstrafe anzunehmen. Umso wichtiger ist es, dass für den Fall, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sowohl die Unterlassungsverpflichtung als auch die Vertragsstrafe so präzise wie möglich formuliert wird.

Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard.

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