Strafbewehrte Unterlassungserklärung bei eBay

418 mal 5.100 Euro Vertragsstrafe?

02.12.2008

Beispielrechnung

Da in der Regel nicht nur einer, sondern mehrere Punkte abgemahnt werden, die dann in der Unterlassungserklärung aufgeführt werden, stellt sich somit neben der Anzahl der Auktionen, in denen falsche Klauseln enthalten waren, nachdem eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, die Frage, ob diese dann noch zusätzlich zu addieren sind. Dies einmal hochgerechnet, würde sich folgende Berechnung ergeben:

418 Auktionen à 3 Einzelverstöße gegen die Unterlassungserklärung x 5.100,00 Euro = 6.395.400,00 Euro.

Die einfachere Rechnung würde lauten:

418 Auktionen x 5.100,00 Euro = 2.131.800,00 Euro Vertragsstrafe

Abgesehen davon, dass eine derartige Forderung auf jeden Fall ruinös für den eBay-Händler wäre, sieht die Rechtsprechung die Fälle auch etwas anders:

Das OLG nimmt in seinen Entscheidungsgründen an: "Die entscheidende Frage im vorliegenden Fall stellt sich dahin, ob und wie weit die einzelnen gerügten Verstöße miteinander zu verknüpfen sind, um danach die Anzahl der verwirkten Vertragsstrafen zu bestimmen. Zu Gunsten des Beklagten ist hierbei davon auszugehen, dass der Beklagte hier die Vertragsstrafe nur einmal verwirkt hat, so dass die Klage abzuweisen ist. Soweit der Kläger auch noch einen Teilbetrag auf eine zweite verwirkte Vertragsstrafe stützt." Das OLG führt dann aus, dass eine Vertragsstrafe im wörtlichen Verständnis (Berechnung siehe oben) "jeden vernünftigen Rahmen sprengen würde, denn Hunderte von Angebote sind bei eBay keine Seltenheit".

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