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Abgemahnter muss Anwalt selbst bezahlen

20.08.2010

In bestimmten Fällen sind Verteidigungskosten erstattungsfähig

Zimmer-Goertz weist ferner darauf hin, dass das Gericht durchaus Fälle sieht, in denen eine Kostenerstattung hinsichtlich der Verteidigungskosten zumindest in Betracht gezogen werden kann. Dies betrifft insbesondere Abmahnungen, die in der Absicht erfolgen, einen Mitbewerber zu behindern, obwohl der Abmahnende weiß, dass die Abmahnung rechtlich unbegründet ist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und Partner bei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 518989-129, E-Mail: mathias.zimmer-goertz@bblaw.com, Internet: www.beitenburkhardt.com

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