Parallelimport

Abmahnung trotz echter Markenware

22.10.2010

Markenhersteller sind oft im Recht

Das Recht ist hierbei eindeutig auf der Seite der Markenhersteller, da derartige Abmahnungen in der Regel berechtigt sind. Unabhängig davon gibt es jedoch keinen Grund, die festgesetzten Streitwerte ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Abgemahnte Händler sollten sich auf jeden Fall in eine fachkundige anwaltliche Beratung begeben.

Als Händler sollte man somit darauf achten, dass keine Grauimporte vertrieben werden. Ob nun der Verkauf selbst über den Händler erfolgt oder im Wege des Streckengeschäfts über einen Fulfillment-Partner, ist hierbei oftmals unerheblich. Wichtig ist, dass der Händler sich von seinem Großhändler oder seinem Streckenpartner bestätigen lässt, dass die Markenprodukte in der EU frei verkäuflich sind. Die größte Sicherheit ist hier tatsächlich bei "akkreditierten Distributoren" gegeben, worauf Xerox auch zutreffend hinweist. Gerade sehr preisgünstige Großhändlerangebote, die weit unterhalb des üblichen Marktpreises liegen, lassen den Schluss zu, dass mit der Ware "irgendetwas nicht stimmt", sei es, dass es sich um Grauimporte handelt oder sogar um Fälschungen.

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